Der Handel ist so alt wie die Menschheit selbst. Die Ungebundenheit des Verkaufes aber nicht!
Die daraus entstehenden Nachteile wurden den Menschen schon sehr schnell deutlich. Diese Nachteile wurden durch die Schaffung eines neuen Berufsstandes kompensiert. Der Beruf des Maklers war geboren. Die ersten Wurzeln hierzu sind bereits 2000 v.Chr. bei den Babyloniern zu finden.
Der Makler wird vom Kunden beauftragt, dadurch wird aus dem Kunden der Mandant (von lat. mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“)
Der Makler setzt sich seither für die Belange des Mandanten ein und bildet als Interessenvertreter eine Schnittstelle zwischen dem Mandanten und der jeweiligen Vertragspartei. Die Ungebundenheit des Maklers zeichnet ihn aus. Ein Nutzen den sich die Menschen schon damals zum Vorteil gemacht haben. Seither bleibt der Makler seine Linie treu und hat auch heute rechtlichen Status im HGB (Handelsgesetzbuch) unter §93.
Im Folgenden möchte ich Ihnen ihre persönliche Einschätzung Ihrer Vor- oder Nachteile anhand der zu unterscheidenden Berufsgruppen erleichtern.